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Winterdienst Kosten: Was kostet ein Winterdienst?

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2025
Lesedauer: 15 Minuten
© Thomas-Soellner / istockphoto.com

Sobald Schnee und Eis die Wege bedecken, wird der Winterdienst zur Pflicht und das für Städte ebenso wie für private Grundstückseigentümer. Doch Schneeräumung und Streuen kosten nicht nur Zeit, sondern erfordern auch körperlichen Einsatz. Während größere Wohnanlagen oder Gewerbegebiete die Räumung meist an externe Dienstleister auslagern, kann auch für Privatpersonen ein professioneller Winterdienst eine sinnvolle Entlastung sein, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Zeit. Wer rechtzeitig plant und Angebote in der Region vergleicht, verschafft sich einen guten Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Alles auf einen Blick: 

  • Die Kosten für einen professionellen Winterdienst richten sich nach mehreren Faktoren. Für manuelle Schneeräumung durch Fachbetriebe liegt der Quadratmeterpreis im Durchschnitt bei bis zu 6 Euro, wobei er in der Stadt aufgrund des dichten Verkehrsaufkommens in der Regel höher ausfällt.  
  • Vermieter können die Winterdienstkosten als Nebenkosten auf Mieter umlegen. Vorausgesetzt, dies ist klar im Mietvertrag geregelt.
  • Winterdienste rechnen entweder pro Einsatz oder pauschal ab. Pauschalverträge sind für einzelne Monate oder die gesamte Wintersaison möglich.
  • Auch wenn Mieter den Winterdienst übernehmen oder ein Dienstleister beauftragt wird, müssen Sie die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren.
  • Wird die Schneebeseitigung durch einen Profi durchgeführt, können die Ausgaben in der Regel steuerlich abgesetzt werden.

Winterdienst: Kosten im Überblick 

KostenpostenPreisHinweise
Handräumung (Land)2 bis 6 Euro pro Quadratmeter Gehwege, Hof, Einfahrten Hauseingänge etc.
Handräumung (Stadt) 6 bis 9 Euro pro Quadratmeteroft höhere Kosten aufgrund der Verkehrsdichte und engen Straßen
maschinelle Räumung (Land)2 bis 4 Euro pro Quadratmeter für große Flächen wie Parkplätze, Höfe etc.
maschinelle Räumung (Stadt)3 bis 8 Euro pro Quadratmeter große Flächen wie Parkplätze, Höfe, Straßen, Gehwege
monatliche Pauschale (Nov bis März)100 bis 1.000 Eurodeckt alle Einsätze im Monat ab, abhängig vom Aufwand und Region
Saisonpauschale (Nov bis März)500 bis 1.200 Euro (privat) / 1.500 bis 5.000 Euro (gewerblich)ideal bei regelmäßiger Beauftragung
Bereitschaftspauschale50 bis 150 Eurofür die ständige Einsatzbereitschaft
Streugut0,30 bis 0,80 Euro pro Quadratmeterabhängig vom Material
Nachtzuschlag (20 – 5 Uhr)+ 30 bis 50 Prozent auf reguläre Kosten aufgeschlagen
Feiertags-/Sonntagszuschlag+ 50 bis 75 Prozentzusätzlich zum Einsatzpreis berechnet
Anfahrtskosten40 bis 65 Euro je nach Entfernung zum Einsatzort

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Winterdienst?

  • Grundstücksgröße
  • Wohnort
  • Zugänglichkeit
  • Anzahl des Personals
  • Art der zu räumenden Flächen (Gehweg, Parkplatz, Innenhof)
  • Häufigkeit der Einsätze (pauschal vs. nach Bedarf)
  • Wetterbedingungen
  • Streumittelverbrauch
  • Fachbetrieb 
  • Nacht-, Feiertags- und Wochenendzuschläge

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit dem Winterdienst, können die Kosten je nach Rahmenbedingungen stark schwanken. Entscheidende Faktoren sind vor allem die Grundstücksgröße und der Standort der Immobilie. In schneereichen Regionen ist der Aufwand in der Regel höher, da häufiger geräumt und gestreut werden muss. Auch innerhalb der Stadt liegen die Preise oft über denen auf dem Land, das ist bedingt durch dichteres Verkehrsaufkommen und schmalere Straßenverhältnisse. Zusätzlich steigen die Kosten, wenn Einsätze zu besonderen Zeiten erfolgen sollen, etwa an Wochenenden oder Feiertagen.



Wie berechnen sich die Kosten für einen Winterdienst?

Winterdienste kalkulieren ihre Leistungen entweder auf Einsatzbasis oder im Rahmen eines Pauschalvertrags. Wer den Service regelmäßig während der gesamten Wintersaison nutzen möchte, profitiert oft von einem Saison- oder Pauschalvertrag. Der Vorteil von einem Vertrag ist, dass Sie einen festen Betrag für einen definierten Zeitraum zahlen. Bei einem Saisonvertrag ist das meist unabhängig davon, wie häufig geräumt oder gestreut werden muss. Benötigen Sie den Winterdienst nur gelegentlich, kann auch eine Abrechnung pro Einsatz sinnvoll sein. Im direkten Vergleich sind Pauschalverträge jedoch meist günstiger, denn für Fachbetriebe sind regelmäßige Einsätze besser planbar, wodurch sich Aufwand und Kosten effizienter gestalten lassen.

Abrechnungsmodelle im Winterdienst 

  • Einzelabrechnung pro Einsatz: sinnvoll bei geringem Bedarf oder milder Witterung; Kosten können jedoch bei unerwartet starken Schneefällen steigen 
  • monatliche Pauschale: feste monatliche Abrechnung, unabhängig von der Schneemenge
  • Saisonvertrag: Winterdienst für die gesamte Wintersaison; fester Preis auch bei schweren Schneefällen
  • Pauschal- und Einzelabrechnung: Kombination aus fester Basispauschale (Preis für Bereitschaft) und Kosten für den tatsächlichen Einsatz

Wann lohnt sich ein Pauschalvertrag mit einem Winterdienst?

Ein Pauschalvertrag bietet sich an, wenn Sie Wert auf Zuverlässigkeit, Planbarkeit und finanzielle Sicherheit legen. Besonders sinnvoll ist er in folgenden Fällen:

  • Personen mit körperlichen Einschränkungen oder wenig Zeit
  • große Grundstücke, die viel Arbeitsaufwand erfordern (Industrie- und Gewerbegebiete, Gemeinschaftsparkplätze etc.)
  • Wohnorte mit hoher Schneefallwahrscheinlichkeit

Dank der Vereinbarung zahlen Sie einen festen Betrag pro Monat oder Saison. Selbst bei häufigerem Schneefall entstehen in der Regel keine Zusatzkosten, da sämtliche Einsätze im Pauschalpreis enthalten sind. So lassen sich Aufwand, Kosten und Organisation zuverlässig planen.

Was kostet der Winterdienst?

Wie viel Sie für einen professionellen Winterdienst am Ende zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb ein genauer Preis nur schwer zu nennen ist. Es gilt: Je größer der Aufwand, desto höher die Endsumme. Je nach Art der Abrechnung, kann eine kleine Fläche mit großer Schneemenge unter Umständen genauso teuer werden wie eine große Fläche mit moderater Schneelage. Die folgende Kostentabelle soll Ihnen jedoch einen Überblick geben, in welchem Preisrahmen sich ein professioneller Winterdienst ungefähr bewegt: 

Welche Leistungen sind typischerweise im Winterdienst enthalten?

  • Schneeräumung
  • Streuen
  • Eisbeseitigung vom Dach
  • Streugutentfernung
  • Bereitschaftsservice
  • Einsatzdokumentation 

Preisspanne nach Objektart und Fläche 

ObjektartFlächengröße in m²Preis pro m²/EinsatzMonatspauschale (optional)
Einfamilienhausbis 50 m²0,50 bis 2,50 Euro100 bis 200 Euro
Mehrfamilienhaus50 bis 200 m²1,50 bis 3,50 Euro250 bis 300 Euro
Gewerbefläche (klein)100 bis 500 m²1,80 bis 3,80 Euro300 bis 350 Euro
Gewerbefläche (mittel)500 bis 1.000 m²1,50 bis 2,50 Euro300 bis 400 Euro
Gewerbefläche (groß)über 1.000 m²0,80 bis 4,00 Euroab 500 Euro
Gehwege (privat)bis 60 m²0,50 bis 3,00 Euro100 bis 250 Euro
Gehwege (gewerblich)bis 100 m²1,50 bis 3,50 Euro200 bis 500 Euro

Beispielrechnung: Winterdienst Einfamilienhaus

Es soll Schnee von insgesamt 60 Quadratmetern Einfahrt sowie der Gehweg eines Einfamilienhaus geschippt werden. Zusätzlich sollen die Flächen mit Sand gestreut werden. Es handelt sich hierbei um einen Einzeleinsatz, der auch einzeln abgerechnet wird. 

LeistungEinheitspreisGesamtkosten
Schneeräumung2 bis 4 Euro pro m²120 bis 240 Euro 
Streugut0,50 bis 1 pro m²30 bis 60 Euro
Gesamtkosten pro Einsatz150 bis 300 Euro

Beispielrechnung: Winterdienst Mehrfamilienhaus 

Ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses schließt einen Saisonpauschalvertrag für die Schneebeseitigung ab. Das Haus befindet sich in einer Region mit moderatem Schneefall. Der Winterdienst betrifft eine Fläche von 80 Quadratmetern. Zusätzlich fallen Kosten für Wochenend- und Feiertagseinsätze an.

LeistungKosten
Saisonpauschale (November bis März)100 bis 150 Euro pro Monat
Gesamtkosten Saison (5 Monate)500 bis 750 Euro
Zuschläge für Wochenend-/Feiertagseinsätze50 Prozent des Einsatzpreises
Gesamtkosten inkl. Zuschläge550 bis 825 Euro 

Wie wirken sich Häufigkeit & Schneelage auf die Gesamtkosten aus?

Die Schneemenge und die daraus resultierende Einsatzhäufigkeit haben erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten. Bei Einzelabrechnung steigen die Kosten mit jedem zusätzlichen Einsatz. Fällt über Wochen hinweg regelmäßig Schnee, kann das schnell teuer werden. Ein Einsatz kostet durchschnittlich 2 Euro pro Quadratmeterfläche. Bei fünf Einsätzen pro Woche auf 100 Quadratmetern summiert sich das auf rund 1.000 Euro im Monat. In solchen Fällen ist ein Pauschalvertrag meist wirtschaftlicher, da er eine Kostendeckelung bei häufigem Schneefall bietet.

Die individuellen Kosten können je nach Umfang, Betrieb und Region unterschiedlich hoch ausfallen. Sind Sie auf der Suche nach einem Winterdienst, der für Sie die Streu- und Räumpflicht ausführt, dann wenden Sie sich am besten direkt an ein Fachbetrieb in Ihrer Nähe, um sich ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen.



Wie kann man Kosten beim Winterdienst einsparen?

Zunächst sollten Sie sich darüber klar werden, welchen Leistungsumfang Sie für Ihr Grundstück tatsächlich benötigen. Das hängt von der Größe der zu räumenden Fläche sowie vom durchschnittlichen Schneefall in Ihrer Region ab. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob sich ein Pauschalvertrag für regelmäßige Einsätze oder eine Einzelabrechnung für sporadische Aufträge besser für Sie eignet. Ein seriöser Winterdienst-Anbieter wird Sie hierzu umfassend beraten. Vergleichen Sie außerdem verschiedene Angebote von Fachbetrieben, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. So erhalten Sie nicht nur einen transparenten Überblick über die möglichen Kosten, sondern können auch gezielt sparen.

Ein weiterer Vorteil bei der Beauftragung eines Dienstleisters: Die Kosten für den Winterdienst lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen, bis zu 40 Prozent können Sie von der Steuer absetzen. Wenn es Ihre zeitlichen und körperlichen Ressourcen erlauben, können Sie auch selbst Hand anlegen und nur bei starkem Schneefall oder in Abwesenheit, etwa im Urlaub oder bei Krankheit, einen Fachbetrieb beauftragen. Auch so lassen sich Kosten effektiv senken. Sind Sie 

Wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen möchten, lohnt es sich, frühzeitig zu planen, am besten schon im Herbst. Viele Fachbetriebe bieten Frühbucherrabatte an, mit denen Sie bares Geld sparen können. Falls Sie den Service zusätzlich im Frühjahr oder Sommer für Garten- oder Grünanlagenpflege oder andere Hausmeisterdienste in Anspruch nehmen möchten, kann sich ein Kombivertrag lohnen. Viele Dienstleister bieten solche Pakete zu günstigeren Konditionen an. Eine ausführliche Beratung hilft Ihnen dabei, ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Gesamtpaket zu finden.

Was ist bei der Vertragsverhandlung wichtig?

Achten Sie bei Vertragsabschluss auf eine

  • transparente Kostenaufstellung sowie
  • eine detaillierte Leistungsbeschreibung.

So vermeiden Sie unerwartete Zusatzkosten. Auch die Dokumentationspflicht sollte vertraglich geregelt sein. Das bedeutet, dass der Fachbetrieb jeden Einsatz digital oder schriftlich protokollieren muss, um die ordnungsgemäße Durchführung der Schneeräumung zu belegen. Besonders wichtig ist zudem die Regelung der Haftung und Versicherung. Der beauftragte Dienstleister sollte ausreichend haftpflichtversichert sein, damit im Schadensfall keine rechtlichen und finanziellen Nachteile für Sie entstehen.



Wie muss der Winterdienst im Mietvertrag geregelt sein?

In Deutschland ist die Streu- und Räumpflicht gesetzlich geregelt. Während öffentliche Wege durch Städte oder Gemeinden betreut werden, sind Eigentümer für Gehwege und Zugänge auf ihrem Grundstück verantwortlich. Vermieter können diese Pflicht jedoch auf ihre Mieter übertragen, dies muss aber klar und eindeutig im Mietvertrag geregelt sein. Wenn ein externer Dienstleister mit dem Räum- und Streudienst beauftragt wird und die Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden sollen, muss das ebenfalls ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden.

Wer zahlt den Winterdienst bei Mietobjekten?

Wird ein Winterdienst beauftragt, trägt zunächst der Vermieter die Kosten. Diese dürfen jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies ist vertraglich vereinbart. Fehlt eine solche Regelung, darf der Vermieter die Kosten in der Regel nicht nachträglich auf die Mieter abwälzen. Laut § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten für die Schnee- und Eisbeseitigung zur umlegbaren Kategorie Straßenreinigung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Winterdienst von einem Fachbetrieb oder vom Vermieter selbst ausgeführt wird. Nicht umgelegt werden dürfen jedoch:

  • Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffung von Geräten
  • Leistungen eines Hausmeisters, sofern diese bereits durch dessen reguläre Aufgaben abgedeckt sind
  • Eigenleistungen von Mietern

Wichtig ist, dass die berechneten Kosten transparent in Ihrer Nebenkostenrechnung aufgeschlüsselt werden und die Abrechnung entsprechend im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Wie wird die Umlage auf Mieter korrekt abgerechnet?

Die Umlage der Winterdienstkosten erfolgt in der Regel nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, der im Mietvertrag vereinbart sein muss. Fehlt eine solche Regelung, greift § 556a Absatz 1 BGB und die Abrechnung erfolgt nach der Wohnfläche der jeweiligen Mietpartei. Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt auch die Schnee- und Eisbeseitigung, sofern sie durch Fachfirmen, den Vermieter oder die Stadt durchgeführt wird. Möglich ist sowohl die Abrechnung nach tatsächlichem Einsatz als auch ein pauschaler Betrag für die gesamte Wintersaison, etwa in Form einer Bereitschaftspauschale. Nicht umlagefähig sind hingegen unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen oder die Neuanschaffung von Geräten. Auch wenn der Hausmeister den Winterdienst im Rahmen seiner regulären Tätigkeit übernimmt, darf diese Leistung nicht separat abgerechnet werden. Achten Sie stets darauf, dass Ihre Nebenkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind. 

Welche rechtliche Verantwortung bleibt trotz Dienstleister beim Eigentümer?

Beauftragen Sie einen externen Winterdienst, liegt zwar die Räum- und Streupflicht sowie die Haftung für Unfälle zunächst beim Dienstleister. Prüfen Sie stets, ob dieser über die erforderlichen Versicherungen für Schadensfälle verfügt. Kommt es jedoch durch mangelhafte Ausführung zu einem Unfall, kann neben dem Dienstleister auch der Eigentümer haftbar gemacht werden. Denn die Pflicht zur Kontrolle und Überwachung des Grundstücks bleibt immer beim Eigentümer. Er muss sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Hier kommt es stets auf die Rahmenbediengungen des Unfalls an. Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich daher eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation aller Winterdiensteinsätze.

Warum ist ein professioneller Winterdienst sinnvoll?

In Deutschland ist der Winterdienst gesetzlich vorgeschrieben, sowohl für Kommunen als auch für Privatpersonen. Wer dieser Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder oder im Schadensfall sogar kostspielige Schadensersatzforderungen. Fehlt im Alltag die Zeit, sind Sie längere Zeit abwesend oder handelt es sich um ein besonders großes Grundstück, lohnt sich die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes.

Für wen ist ein externer Winterdienst besonders sinnvoll?

  • Eigentümer größerer Wohnanlagen, wie z. B. von Mehrfamilienhäusern
  • Senioren oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Berufstätige mit wenig Zeit

Ein professioneller Dienstleister sorgt nicht nur für eine zuverlässige Schneeräumung und Eisbeseitigung, sondern entlastet Sie oder Ihre Mieter im Alltag. Gleichzeitig erfüllen Sie damit rechtskonform Ihre Räum- und Streupflicht und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Welche Versicherung zahlt bei Schaden trotz beauftragtem Winterdienst?

Auch wenn Sie einen professionellen Räum- und Streudienst beauftragt haben, bleiben gewisse Risiken bestehen. Um im Schadensfall rechtlich und finanziell abgesichert zu sein, sollten Eigentümer über die passenden Versicherungen verfügen. Besonders relevant sind dabei folgende Policen:

  • private Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung

Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, bietet Ihnen die private Haftpflichtversicherung Schutz, wenn es beispielsweise auf einem nicht ausreichend geräumten Gehweg zu einem Unfall kommt. Anders verhält es sich bei vermieteten Objekten: Hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, etwa von Passanten, die durch Eis oder Schnee zu Schaden kommen. Kommt es hingegen zu witterungsbedingten Schäden am Gebäude selbst, etwa durch geplatzte Wasserleitungen infolge von Frost, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Ergänzend schützt die Hausratversicherung bewegliches Inventar innerhalb der Immobilie. Damit Sie im Ernstfall umfassend abgesichert sind, sollten Sie sich frühzeitig mit den Bedingungen Ihrer bestehenden Versicherungsverträge vertraut machen und diese gegebenenfalls anpassen lassen. Nur so lässt sich verhindern, dass Sie trotz beauftragtem Winterdienst auf den Kosten sitzen bleiben.

Welche Dokumentation sollte der Dienstleister liefern?

Ein professioneller Anbieter dokumentiert jeden seiner Arbeitsschritte schriftlich oder digital. Diese Einsatzprotokolle dienen im Streitfall als wichtiger Nachweis, dass der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wird die Schneeräumung von den Mietern in einem Mehrfamilienhaus selbst organisiert, dann sollte auch hier eine schriftliche Dokumentation zur Ausführung vorliegen, um sich im Schadensfall abzusichern.



Fazit

Die Kosten für den Winterdienst hängen von vielen Faktoren ab, wobei Grundstücksgröße, Lage, Schneefallhäufigkeit und Vertragsmodell eine zentrale Rolle spielen. Um Kosten zu sparen, lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote sowie die frühzeitige Planung, etwa durch Frühbucherrabatte oder Kombiverträge. Die professionelle Eisbeseitigung und Schneeräumung kann zudem als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Bei Mietobjekten dürfen die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden, aber das auch nur, wenn dies vertraglich korrekt geregelt ist. Eine transparente Abrechnung und lückenlose Dokumentation durch den Dienstleister sind essenziell und das vor allem, um sich bei Schadensfällen rechtlich abzusichern. Trotz Beauftragung bleibt die Kontrollpflicht beim Eigentümer.

Winterdienst Kosten: Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Notfall-Einsatz nachts oder am Feiertag?

Die Zuschläge können je nach Region, Anbieter und Dringlichkeit variieren und können zwischen 50 und 100 Prozent des regulären Stunden- oder Pauschalpreises betragen. Wer diese Kosten vermeiden möchte, sollte im Vorfeld einen Winterdienstvertrag mit Bereitschaftsregelung abschließen. 

Wie finde ich einen seriösen Winterdienstbetrieb?

Ein seriöser Winterdienstbetrieb zeichnet sich durch transparente Angebote, schriftliche Verträge, eine klare Leistungsbeschreibung und nachvollziehbare Preisgestaltung aus. Kundenbewertungen, regionale Branchenverzeichnisse oder Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis helfen zusätzlich bei der Auswahl eines vertrauenswürdigen Anbieters. Achten Sie auch auf eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung und die Bereitschaft, Einsatzprotokolle zu führen. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch den Serviceumfang und die Reaktionszeiten. 

Was passiert, wenn der Dienstleister trotz Vertrag nicht kommt?

Erfüllt der beauftragte Winterdienst seine Leistung nicht, liegt eine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall können Sie den Anbieter abmahnen und gegebenenfalls einen finanziellen Ausgleich fordern. Verursacht die unterlassene Räumung einen Schaden, beispielsweise durch einen Sturz auf dem Gehweg, kann der Dienstleister haftbar gemacht werden. Unabhängig von der Beauftragung bleibt jedoch die rechtliche Pflicht zur Kontrolle und Räumung trotzdem auch bei Ihnen als Grundstückseigentümer. Sollte der Dienstleister nicht erscheinen, müssen Sie selbst für das Räumen und Streuen der Wege sorgen.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.