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Wer haftet bei Wasserschäden in Mietwohnungen?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2025
Lesedauer: 8 Minuten
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Tropfende Wasserhähne wirken harmlos. Unbeachtet führen sie jedoch zu kostspieligen Schäden. In Mietverhältnissen stellt sich oft die Frage nach der Haftung: Wer ist verantwortlich? Mieter, Vermieter oder eine Versicherung?

Schäden durch tropfende Wasserhähne

Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, kann über längere Zeit erhebliche Folgeschäden verursachen – nicht nur für die eigene Wohnung, sondern auch für benachbarte Einheiten. Ein tropfender Wasserhahn ist damit mehr als nur ein Ärgernis: Er ist oft ein erstes Warnsignal für weiterreichende Probleme im häuslichen Wassersystem.

Ursachen und typische Schadensbilder

Ein tropfender Wasserhahn ist meist auf eine verschlissene Dichtung, Korrosion oder Verkalkung zurückzuführen. Bleibt der Defekt unbehandelt, gelangen kleinste Mengen Wasser kontinuierlich in Fugen, Bodenbeläge oder Wandanschlüsse. Über längere Zeit hinweg summiert sich dieser Wasserverlust. Besonders in Altbauten mit Holzböden, schlecht isolierten Leitungen oder fehlender Dampfsperre kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Schäden treten oft verzögert auf und betreffen nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch angrenzende Einheiten. Feuchtigkeit zieht in Estrich und Mauerwerk, wodurch Schimmelbildung und Materialzerstörung entstehen. Neben optischen Schäden kommen hygienische und gesundheitliche Risiken hinzu.

Technische Relevanz

Eine tropfende Armatur verursacht pro Tag mehrere Liter Wasserverlust. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein Verbrauch im vierstelligen Literbereich. Das bedeutet nicht nur eine potenzielle Schadensquelle, sondern auch eine messbare Erhöhung der Nebenkosten. Das ist ein Kostenfaktor, der im Streitfall ebenfalls geklärt werden muss.

Rechtliche Grundlagen der Haftungsverteilung

Bevor technische Details und vorbeugende Maßnahmen greifen können, ist zunächst zu klären, wer im Schadensfall überhaupt verantwortlich ist. Die rechtlichen Grundlagen der Haftungsverteilung schaffen den Rahmen für die Frage, wer für Instandsetzung, Kosten und mögliche Folgeschäden aufkommen muss – ein entscheidender Aspekt, der vor allem im Mietverhältnis immer wieder zu Streit führt.

Gesetzliche Regelungen im Mietrecht

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Technische Mängel wie ein defekter Wasserhahn fallen in seinen Verantwortungsbereich, solange der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Der Mieter hat nach § 536c BGB die Pflicht, erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für die Folgeschäden mit. Dies gilt insbesondere, wenn die unterlassene Anzeige nachweislich zur Verschärfung des Schadens beigetragen hat.

Auszug aus dem Gesetz (§ 536c Abs. 1 BGB):

„Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.“

Fallkonstellationen aus der Praxis

Die Gerichte urteilen in Haftungsfragen stark einzelfallabhängig. Entscheidend ist, ob ein schuldhaftes Verhalten auf Seiten des Mieters durch verspätete Meldung oder auf Seiten des Vermieters durch unterlassene Reparatur vorliegt. In mehreren Urteilen wurde dem Vermieter eine Mitschuld zugesprochen, da er nach Kenntnis eines tropfenden Wasserhahns keine Maßnahmen einleitete. Die dadurch verursachten Schimmelschäden galten als vermeidbar.

Rolle und Grenzen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Wasserschadens – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wo ihre Leistungen enden und welche weiteren Vorkehrungen getroffen werden sollten, um umfassend abgesichert zu sein.

Versicherungsleistung im Detail

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die durch Leitungswasser an beweglichen Gegenständen in der Wohnung entstehen. Dazu zählen Mobiliar, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche oder Vorhänge. Versichert sind auch Folgeschäden, wenn der Wasseraustritt über längere Zeit unbemerkt blieb und Sachwerte beschädigt wurden.

Die Versicherung ersetzt je nach Tarif den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstands. Voraussetzung ist, dass kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Das bedeutet: Wurde der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des Mieters verursacht oder ignoriert, kann die Leistung ganz oder teilweise verweigert werden.

Pflichten gegenüber der Versicherung

Für eine reibungslose Regulierung verlangt die Versicherung eine zügige Meldung. Dokumentationen wie Fotos, Listen beschädigter Gegenstände sowie Handwerkerberichte dienen als Nachweise. Einige Versicherer verlangen zusätzlich eine polizeiliche Schadenanzeige bei besonders hohen Summen.

Checkliste: Voraussetzungen für eine Regulierung durch die Hausratversicherung

  • Wasseraustritt muss durch Leitungswasser verursacht sein
  • Defekt darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sein
  • Schadenmeldung muss unverzüglich erfolgen
  • Nachweise müssen vollständig vorliegen

Erweiterte Haftung: Vermieter, Mieter, Dritte

Haftung ist oft komplexer als es auf den ersten Blick scheint – gerade bei Wasserschäden spielen neben dem Vermieter auch Mieter und Dritte eine mögliche Rolle. Um alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu verstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Verantwortungsverteilung im Schadensfall.

Mitverantwortung des Mieters

Selbst wenn der Vermieter grundsätzlich für Instandsetzungen zuständig ist, kann der Mieter haftbar werden. Wird ein offensichtlicher Mangel ignoriert oder unsachgemäß versucht zu reparieren, besteht eine Mitverantwortung. Auch wiederholte Wasserschäden durch unsachgemäßen Umgang mit Armaturen können zu einer Eigenbeteiligung führen.

Beteiligung Dritter

In Einzelfällen spielen auch Dritte eine Rolle. Wird ein Hausmeisterdienst mit der Kontrolle der Wasserinstallationen beauftragt, kann bei nachweisbarer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht ebenfalls eine Haftung entstehen. Dies ist jedoch nur bei vertraglich geregelten Aufgabenbereichen und grober Fahrlässigkeit möglich.

Regress durch Versicherer

Versicherungen prüfen regelmäßig, ob sie Regressansprüche gegenüber Dritten geltend machen können. Wird beispielsweise nachgewiesen, dass ein Wasserschaden durch unterlassene Instandhaltung des Vermieters entstanden ist, fordert die Hausratversicherung geleistete Entschädigungen zurück. Auch der Mieter kann gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Ersatz geltend machen, wenn er nachweislich keine Schuld trägt.

Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsrecht

Versicherungsbedingungen passen sich zunehmend den realen Risiken und Schadensverläufen an. Umso wichtiger ist es, technische Prävention, rechtliche Anforderungen und vertragliche Pflichten im Zusammenspiel zu betrachten – denn nur so lässt sich der Versicherungsschutz im Ernstfall auch tatsächlich nutzen.

Diskussion über Leistungskürzungen bei Wasserschäden

Im Zuge steigender Schadenssummen durch Leitungswasser diskutieren Versicherer eine Anpassung der Tarifstrukturen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Wasserschäden jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Neue Tarife schließen zunehmend Altschäden oder schleichende Wasserschäden aus, wenn keine regelmäßige Wartung erfolgt.

Bedeutung regelmäßiger Wartung

Einige Mietverträge enthalten inzwischen Klauseln zur regelmäßigen Überprüfung sanitärer Installationen. Hausmeisterdienste übernehmen in diesem Zusammenhang turnusmäßige Kontrollen und geben Meldung bei auffälligen Geräuschen oder sichtbarem Wasseraustritt. Für Eigentümer bedeutet das zusätzliche Sicherheit und für Mieter klare Verhältnisse bei der Frage, wer haftet.



Fazit

Wasserschäden durch tropfende Wasserhähne können schnell zu erheblichen Kosten und gesundheitlichen Risiken führen. Die Haftung für solche Schäden hängt im Mietverhältnis maßgeblich von der Ursache und dem Verhalten von Vermieter und Mieter ab. Während der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung verantwortlich ist, muss der Mieter erkannte Mängel unverzüglich melden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Die Hausratversicherung bietet einen wichtigen Schutz für bewegliche Gegenstände, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und ohne grobe Fahrlässigkeit. Zudem können auch Dritte wie Hausmeisterdienste und Versicherungen im Rahmen der erweiterten Haftung eine Rolle spielen. Angesichts steigender Schadensfälle gewinnen regelmäßige Wartungen und klare vertragliche Regelungen zunehmend an Bedeutung, um Haftungsfragen transparent zu gestalten und finanzielle Risiken zu minimieren.

FAQ zum Thema Wasserschäden in Mietwohnungen

Wer haftet bei einem Wasserschaden durch einen tropfenden Wasserhahn?

Grundsätzlich haftet der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung und somit auch für technische Mängel wie tropfende Wasserhähne. Der Mieter muss jedoch erkannte Schäden unverzüglich melden, sonst kann er für Folgeschäden mitverantwortlich gemacht werden.

Welche Schäden können durch tropfende Wasserhähne entstehen?

Unbehandelte tropfende Wasserhähne verursachen Feuchtigkeitsschäden an Böden, Wänden und angrenzenden Wohnungen. Dies kann zu Schimmelbildung, Materialzerstörung und gesundheitlichen Risiken führen. Außerdem entstehen erhöhte Wasserkosten.

Deckt die Hausratversicherung Wasserschäden ab?

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an beweglichen Gegenständen, die durch Leitungswasser entstanden sind. Voraussetzung ist, dass der Wasserschaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und die Schadensmeldung unverzüglich erfolgt.

Was passiert, wenn der Mieter einen Wasserschaden nicht meldet?

Verpasst der Mieter die unverzügliche Meldung eines Mangels, kann er für die daraus resultierenden Folgeschäden haftbar gemacht werden. Das gilt besonders, wenn die verspätete Meldung den Schaden verschlimmert hat.

Können auch Dritte für Wasserschäden haftbar gemacht werden?

Ja, zum Beispiel Hausmeisterdienste können haftbar sein, wenn sie vertraglich zur Kontrolle der Wasserinstallationen verpflichtet sind und diese Pflicht grob fahrlässig vernachlässigen.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.