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Gebäudereinigung

Treppenhausreinigung: Pflichten & Kosten im Überblick

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2023
Lesedauer: 6 Minuten
© felix / stock.adobe.com

Egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben oder der Vermieter sind – die regelmäßige Treppenhausreinigung muss geklärt sein, bei Mietern im Rahmen der Hausordnung, die der Vermieter herausgibt. Das allein aber genügt nicht, die Verpflichtung zur Gebäudereinigung muss auch im Mietvertrag geregelt sein.

Bei uns erfahren Sie, welche Pflichten im Fall der Treppenreinigung gelten, wer diese zu erfüllen hat und welche Preise auf Sie zukommen, wenn Sie die Gebäudereinigung regelmäßig auslagern und Profis mit der Reinigung der Treppe beauftragen.

Alles auf einen Blick:

  • Wer regelmäßig die Etagen des Treppenhauses reinigen muss, muss im Mietvertrag verankert sein. Im optimalen Fall gibt es zusätzlich eine Hausordnung.
  • Der Vermieter ist für die Hausordnung und damit auch für die Organisation der Treppenreinigung zuständig. Es ist aber sein Recht zu entscheiden, ob die Mieter oder ein externer Dienstleister die Reinigung des Treppenhauses durchführen sollen.
  • Beauftragen Vermieter einen externen Dienstleister, dann kann der Preis auf die Mieter umgelegt werden – im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
  • Sollen die Mieter selbst putzen, empfiehlt sich die Erstellung eines Reinigungsplanes für die Gebäudereinigung, der für jeden Bewohner des Hauses einzusehen ist.

Rechte und Pflichten rund um die Treppenhausreinigung

Wir alle wollen in einem sauberen Haus leben, mit einem gepflegten Eindruck. Und dazu gehört auch ein sauberes Treppenhaus. Denn gerade die Treppen in einem Mietshaus werden stark beansprucht: Bewohner, Haustiere, Besucher, Handwerker – alle laufen hier mit Straßenschuhen durch und bringen zwangsläufig Schmutz von außen mit herein. Bei der Treppenhausreinigung geht es also in der Sache darum, das Treppenhaus in den verschiedenen Etagen eines Gebäudes sauber zu halten. Die regelmäßige Reinigung der Treppe ist Teil der sogenannten Unterhaltsreinigung. Dafür zuständig ist zunächst mal der Vermieter. Denn die Treppenreinigung gehört zu den Pflichten eines Vermieters nach §535 BGB.

Zweimal im Jahr sollte aber auch im Treppenhaus eine Grundreinigung durchgeführt werden, bei der dann zum Beispiel zusätzlich zu den anderen Arbeiten auch die Lichtschalter gründlich gereinigt werden.

Welche Leistungen umfasst die Treppenhausreinigung?

  • kehren
  • feucht wischen
  • Fenster putzen
  • Fensterbretter abwischen
  • Eingangstür außen und innen putzen
  • Briefkästen abwischen
  • eventuelle Staubfäden entfernen
  • Treppengeländer säubern
  • weitere in der Hausordnung festgelegte Leistungen

Sind Mieter zur Treppenreinigung verpflichtet? 

Aus dem Mietvertrag muss klar hervorgehen, ob der Mieter oder eine Fachfirma das Treppenhaus reinigt, welche (zumutbaren) Leistungen im Rahmen der Gebäudereinigung erbracht werden müssen und in welchen Abständen. Der Vermieter kann Ihnen jedoch nicht vorschreiben, wie Sie das Treppenhaus zu reinigen haben, welche Putzmittel Sie verwenden und an welchem Wochentag Sie die Arbeiten durchführen. Außerdem steht dem nichts im Wege, wenn Sie sich mit anderen Mietern absprechen und zum Beispiel Tage tauschen. Letztendlich zählt ein gepflegtes Erscheinungsbild.

Solange im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist, ist der Vermieter für die Hausordnung zuständig. Allerdings ist es das Recht des Vermieters, die anfallenden Kosten für die Treppenreinigung auf die Mieter umzulegen, wenn er eine Fachfirma wie einen Gebäudeservice oder eine Reinigungsfirma engagiert oder die Aufgabe dem Hausmeister beziehungsweise einem Hausmeisterservice überträgt. Die Mieter bezahlen die Reinigung, die sie nicht selbst übernehmen müssen, also über ihre Betriebskostenabrechnung. Diese Kosten dürfen Vermieter aber nur dann auf die Mieter umlegen, wenn diese das Treppenhaus nicht zusätzlich noch selbst reinigen müssen.

Wichtig:
Wenn Sie verpflichtet sind, die Treppenhausreinigung durchzuführen und Sie kommen dieser Pflicht nicht nach, obwohl sie im Mietvertrag geregelt ist, kann dies zur Abmahnung durch den Vermieter führen. Auf der anderen Seite darf der Vermieter aber den Mietvertrag auch nicht einseitig ändern. Steht dort, dass das Säubern der Etagen von den Mietern übernommen wird, darf der Vermieter nicht einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Nebenkosten umlegen.

Was ist ein Reinigungsplan?

Der Reinigungsplan wird in der Regel dann benötigt, wenn sich die Mietparteien selbst um die Treppenhausreinigung kümmern, vor allem dann, wenn es mit den anderen Mietern Unstimmigkeiten darüber gibt, wer wann was zu putzen hat. Der Putzplan zeigt genau an, welcher Mieter wann putzen muss und welche Aufgaben beinhaltet sind. Doch auch wenn Sie die Dienstleistungen eines professionellen Reinigungsunternehmens beanspruchen, kann ein Reinigungsplan sinnvoll sein. Dieser wird im Hausflur ausgehängt und zeigt den Mietern an, wann die Reinigung zuletzt erfolgt ist und die nächste ansteht.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblicher und privater Treppenhausreinigung?

Eine private Treppenhausreinigung ist im Prinzip jede diesbezügliche Reinigung in einem Wohnhaus, egal ob Eigentum oder Mietobjekt. Was anderes ist der Fall bei der gewerblichen Reinigung, die findet statt zum Beispiel in 

  • medizinischen Einrichtungen
  • Bürogebäuden / Firmen
  • Ämtern
  • Schulen

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

Wie oft die Treppenhausreinigung als Teil der Gebäudereinigung durchgeführt werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. In Ihrer Eigentumswohnung haben Sie natürlich das Sagen. In einem Mietobjekt legt der Vermieter fest, in welchen Intervallen das Treppenhaus gereinigt werden soll. Gerichte entscheiden in Streitfällen in der Regel, dass einmal pro Woche angemessen ist.

Für einige öffentliche Bereiche, wie beispielsweise in Krankenhäusern, gibt es diesbezüglich besondere Pflichten, die eingehalten werden müssen. Dort kann es sein, dass die Reinigung des gesamten Treppenhauses täglich erfolgen muss, um hygienischen Standards gerecht zu werden.

Kosten

Sieht der Mietvertrag eine professionelle Treppenhausreinigung durch einen Profi vor, können Vermieter die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Mieter umlegen.

Wie hoch die Kosten für die Treppenhausreinigung ausfallen, richtet sich unter anderem nach der Größe des Hauses und danach, wie häufig das Treppenhaus gereinigt wird. Um die 25 bis 30 Euro pro Monat sollten Sie dafür aber auf jeden Fall einplanen, wenn der Vermieter einen Dienstleister mit der Reinigung des Treppenhauses beauftragt hat. Denn dann wird er die Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Hierfür muss er sich an § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV) halten. Der Vermieter darf diese Betriebskosten aber nur dann dem Mieter in Rechnung stellen, wenn dies innerhalb des Mietvertrages vereinbart wurde.



Fazit

Die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses ist eine Aufgabe, die der Vermieter entweder an die Mieter oder an einen Dienstleister beziehungsweise eine Reinigungskraft abgeben kann. Die Kosten für ein professionelles Reinigungsteam können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Der Preis liegt in der Regel bei 25 bis 30 Euro. Ist im Mietvertrag verankert, dass die Mieter selbst die Treppenreinigung übernehmen müssen, dann darf der Vermieter zwar bestimmen, wie oft das Treppenhaus durch die Mieter gereinigt werden muss. Er darf jedoch nicht bestimmen, wie die Reinigung erfolgt und welche Methoden und Mittel hierfür verwendet werden.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.