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Gebäudereinigung

Professionelle Haushaltshilfe: Aufgaben & Kosten

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 28. September 2022
Lesedauer: 10 Minuten
© DGLimages / istockphoto.com

Sie wissen nicht mehr, wo Ihnen der Kopf steht? Sie sind im Dauerstress und können oder möchten sich nicht selbst um bestimmte Tätigkeiten in Ihrem Haushalt kümmern? Oder Sie sind einfach aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage? Dann haben Sie die Möglichkeit, als Arbeitgeber eine professionelle Haushaltshilfe zu beauftragen.

Was man darunter genau versteht, welche Aufgaben solch eine Kraft neben dem Putzen noch erledigt, ob sie zusätzlich auch ein Kind oder Senioren betreut, wo und ob Sie sie anmelden müssen und welche Abgaben für die Inanspruchnahme einer solchen Tätigkeit entstehen – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Alles auf einen Blick:

  • Eine Haushaltshilfe übernimmt diverse Aufgaben im Haushalt. Zudem kann sie bei Bedarf den Einkauf erledigen, ein Kind betreuen oder bei der häuslichen Pflege helfen.
  • Sie können eine selbstständige Haushaltshilfe oder jemanden als Arbeitgeber auf Basis eines Minijobs einstellen und natürlich einen Dienstleister beauftragen, der Haushaltshilfen beschäftigt und vermittelt.
  • In allen Fällen benötigen Sie eine Rechnung, am besten monatlich, die Sie dann von der Steuer absetzen können.
  • Die Dunkelziffer der schwarz angestellten Hilfen im Haus scheint hoch. Die gesetzlichen Strafen dafür können allerdings ebenfalls empfindlich hoch sein.
  • Eine männliche Hilfe im Haushalt kann oft noch zusätzliche, körperlich anstrengendere Tätigkeiten übernehmen.
  • In besonderen Fällen wird eine solche helfende Kraft im Haus auch vorübergehend von den Krankenkassen bezahlt.

Was ist eine Haushaltshilfe und welche Aufgaben übernimmt sie?

Es handelt sich hier um eine Person, die bestimmte Tätigkeiten in Ihrem Haushalt übernimmt. Es ist nicht zwingend nur eine Putzkraft. Denn dazu gehören auch Babysitter, Gartenhilfen oder Erwachsenenbetreuer. Idealerweise sollte eine solche helfende Hand über genügend Erfahrung verfügen, um einen Haushalt zu managen und diesen sauber zu halten. Ein gewisses Maß an Ordnungs- und Planungstalent sowie ein Sauberkeitsempfinden sind daher besonders wichtig. Da die „Perle“ sich in Ihren Privaträumen aufhält, sollte sie zudem zuverlässig und loyal sein. Denn sie wird automatisch Dinge erfahren, die nicht jeden etwas angehen und sie wird wissen, wie sie leben – auch abseits vom aufgeräumten Wohnzimmer.

3 Gründe für eine Haushaltshilfe

  1. Zeitersparnis und dadurch mehr Zeit für Familie und/oder den Job
  2. keine Lust auf Hausarbeit oder einfach nicht das Talent dafür
  3. körperliche Einschränkungen, die die Hausarbeit sehr erschweren
Schon gewusst?
Es gibt Situationen, bei denen die Krankenkasse einspringt, zum Beispiel wenn man nach einer Entbindung oder Operation vorübergehend nicht in der Lage ist, bestimmte Aufgaben selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist aber, dass nicht bereits ein Pflegegrad 2 oder mehr besteht. Denn das wiederum gibt Ihnen die Möglichkeit, die Hilfe als Pflegesachleistung zu beziehen.

Aufgaben: Was macht eine Haushaltshilfe?

Grundsätzlich kann sie alle Arbeiten erledigen, die in einem Haushalt anfallen, vom Fensterputzen über Tierbetreuung bis hin zum Babysitten. Auch Einkäufe und sogar das Kochen sind möglich. Entscheidend ist, welche gewünschten Arbeitsleistungen zwischen ihr und dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart wurden.

Typische Aufgaben sind:

  • Wohnung aufräumen
  • Fensterreinigung und Fensterbänke putzen
  • Wäsche bügeln
  • Fußböden saugen und wischen
  • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände säubern und staubfrei halten
  • Heizungen abstauben
  • Reinigung der Küche sowie Ein- und Ausräumen des Geschirrspülers
  • Reinigung des Badezimmers
  • Blumen gießen
  • Müll entsorgen
  • Betten aufschütteln und gegebenenfalls neu beziehen
  • im Garten arbeiten
  • Reinigung von Gardinen und Vorhängen
  • Polsterreinigung
  • Wechseln und Waschen von Handtüchern
  • Reinigung von Türen
  • Treppenhausreinigung
  • Lampen und Leuchten säubern
  • Betreuung von Kindern
  • Betreuung von Senioren
  • Erledigung wichtiger Botengänge

Für besonders zeitintensive Aufgaben wie das Fensterputzen oder das Reinigen des Kühlschranks sollten Sie einen Extra-Termin vereinbaren. Und diesen natürlich auch entsprechend bezahlen. Sie können nicht erwarten, dass Aufgaben übernommen werden, die besonders kräftezehrend oder gefährlich sind. Zudem sollten Sie immer geeignete Steigmöglichkeiten wie eine standsichere Trittleiter zur Verfügung stellen.

Wir müssen aufräumen – die Putzfrau kommt!
Wenn das Aufräumen Ihrer Wohnung nicht zu den vereinbarten Tätigkeiten gehört, sollten Sie dies erledigen, bevor die Haushaltshilfe zur Arbeit kommt. So geht keine wertvolle Arbeitszeit verloren. Zudem ist es nicht die Aufgabe Ihrer Haushaltshilfe, dreckige Wäsche aus den Kinderzimmerecken zu klauben oder erst einmal gebrauchtes Geschirr zusammenzusammeln.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe zur Seniorenbetreuung einstellen oder um einen Pflegebedürftigen zu unterstützen, sollte diese entsprechende fachliche Vorkenntnisse haben. Es ist dann sogar unter Umständen eine Abrechnung über die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung möglich. Solche Dinge sollten Sie aber auf jeden Fall im Vorfeld der Pflege klären.

Männliche oder weibliche Haushaltshilfe?

Es ist noch immer in vielen Köpfen so verankert: Eine Haushaltshilfe ist weiblich. Aber das muss nicht sein, der Trend geht immer mehr auch zu einer männlichen Hilfe im Privathaushalt. Männer arbeiten diesbezüglich genauso professionell, bieten aber zudem noch oft den Vorteil, dass Sie zusätzlich zu den genannten Leistungen auch noch andere Arbeiten übernehmen, wie zum Beispiel anstrengendere Gartenarbeit, das Tragen schwererer Dinge wie Getränkekisten oder kleinere Reparaturen – je nach Vereinbarung.

Wo finde ich jemanden, der sich eignet?

Der Klassiker ist, dass man sich im Bekanntenkreis umhört, wer bereits eine „Perle“ hat, die zuverlässig ist und die gewünschten Arbeiten optimal ausführt. Eine solche Referenz ist Gold wert. Ansonsten bleibt Ihnen, wenn Sie sich nicht für eine Agentur entscheiden möchten, auch noch die Möglichkeit, eine Annonce zu schalten oder sich über ein Nachbarschaftsnetzwerk umzuhören.



Rechte und Pflichten

Wichtig ist, dass alles offiziell ist, also keine Schwarzarbeit geleistet und unterstützt wird. Es gibt verschiedene Anstellungsformen und dabei natürlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Welche Form des Dienstleistungsverhältnisses gibt es?

Wenn Sie die Haushaltshilfe direkt in Ihrem Privathaushalt anstellen – also keinen Dienstleister beauftragen – müssen Sie sich an den entsprechenden Sozialversicherungen wie Rentenversicherung beteiligen. Möchten Sie das umgehen, dann entscheiden Sie sich am besten für jemanden, der über einen Dienstleister eingestellt ist oder für eine selbstständig tätige Kraft. Erkundigen Sie sich dann aber auch unbedingt, ob die ausgewählte Person über eine Unfallversicherung verfügt.

Diese Möglichkeiten der Anstellung haben Sie:

  1. Die Haushaltshilfe ist selbstständig tätig und stellt Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
  2. Sie stellen die Haushaltshilfe fest bei sich an und entrichten entsprechende Abgaben. Allerdings müssen Sie bei einem Minijob eine Grenze bei den Einnahmen beachten.
  3. Sie beauftragen einen Dienstleister, der Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe zur Verfügung stellt und sich um alles kümmert.

Im Rahmen der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro seit 1. Oktober 2022 ist auch der Betrag für Minijobs gestiegen. Er wird von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Das ermöglicht eine Wochenarbeitszeit Ihrer Haushaltshilfe von zehn Stunden. Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an die Minijob-Zentrale wenden. Hier erfahren Sie alle für Sie notwendigen Details.

Vorteile einer Anstellung

  • für Privathaushalte sind die Abgaben relativ niedrig
  • Steuervorteile können komplett genutzt werden
  • Unfallversicherung ist bei einem Minijob inklusive
  • Arbeitnehmer erwirbt wertvolle Leistungsansprüche bei der Rentenversicherung

Rechte einer Haushaltshilfe

  • Recht auf bezahlten Urlaub (nicht bei Selbstständigen)
  • Recht auf Wochenend- und Feiertagszuschlag
  • Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nicht bei Selbstständigen)
  • beim Minijob: Recht auf Sozialleistungen wie Rentenversicherung und Krankenkasse
Schon gewusst?
Für Studierende, die sich neben dem Studium Geld als angestellte Haushaltshilfe dazuverdienen, gelten besondere Bedingungen. Sie haben beim Nebenverdienst unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, in der Familienversicherung krankenversichert zu bleiben. Hier lohnt es sich, sich genau zu erkunden – je nachdem, ob zum Beispiel auch BAföG gezahlt wird.

Pflichten einer Haushaltshilfe

Abgesehen davon, dass alle Arbeiten erledigt werden sollen, die vertraglich vereinbart wurden, gelten die folgenden Pflichten:

  • achtsamer Umgang mit allen Gegenständen, Möbelstücken und Utensilien in der Wohnung
  • sorgfältiger Umgang mit Reinigungsmitteln, die sich für die jeweiligen Bereiche eignen
  • Verwendung von gewünschten Reinigungsmitteln (zum Beispiel besonders umweltfreundlich)
  • sorgsamer Umgang mit Geld und Wertgegenständen
  • Verschwiegenheit und Sicherstellung, dass keine vertrauenswürdigen Daten oder Ereignisse an Dritte weitergegeben werden

Was muss ich beachten wenn ich eine ausländische Kraft beschäftige?

Bei allen EU-Ländern gilt: Jeder deutsche Haushalt darf Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wie eine deutsche Arbeitskraft anstellen und benötigt dafür keine Extra-Erlaubnis. Gezahlt werden muss auf jeden Fall Mindestlohn, eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf auch bei der Pflege nicht überschritten werden, selbst dann nicht, wenn die betroffene Person bei der Familie einzieht. Und zusätzlich besteht der ein oder andere Anspruch. Gerade, wenn Sie planen, die- oder denjenigen auch für die zeitweise Betreuung einer pflegebedürftigen Person einzusetzen, sollten Sie sich im Vorfeld gut erkundigen. Denn bei ausländischen Betreuungskräften gilt es einiges zu beachten.

Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen Reinigungskraft und Co schwarz, das Institut für Deutsche Wirtschaft schätzt, dass fast 90 Prozent aller in diesem Sektor Beschäftigten nicht gemeldet sind. ¹

Oft auch, weil in manchen Gegenden überhaupt nur sehr schwer eine zuverlässige Hilfe für den Haushalt zu finden ist und noch dazu eine, die sich anmelden möchte. Doch ohne Anmeldung sind die Menschen nicht geschützt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit und erwerben zudem keine Rentenansprüche. Und: Kommt der Staat dahinter, kann es für Sie als Arbeitgeber teuer werden. Strafen von 5.000 Euro sind üblich, hinzu kommen die Nachzahlungen für die Steuern und die Sozialabgaben der Arbeitnehmer. Denn darauf haben sie Anspruch.  

Allerdings gibt es eine gesetzliche Ausnahme: Werden von Familienangehörigen oder Nachbarn kleine Gefälligkeiten erbracht und erhalten diese dafür ein paar Euro, dann ist das keine Schwarzarbeit.



Kosten

Die Kosten werden in der Regel nach Stunden berechnet. Sie können jedoch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung teilweise wieder abgesetzt werden.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie eine professionelle Arbeitskraft für die Hilfe im Haus beauftragen möchten, müssen Sie mit Kosten in Höhe von 12 bis 20 Euro pro Stunde rechnen. Je nach Extravaganz der vereinbarten Leistungen können auch höhere Kosten anfallen, beispielsweise, wenn die Kraft nicht nur Putzfrau ist, sondern auch auf Ihre Kinder aufpassen soll. Sie können diese Kosten, da sie als reine Arbeitsleistung gelten, von der kommenden Steuer wieder absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistung. Wenn Sie Ihre „Perle“ bei der Minijob-Zentrale anmelden, dann haben Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt Abgaben in Höhe von knapp 15 Prozent. Plus eine geringe Steuer, die um die zwei Prozent liegt. Wobei Sie 20 Prozent der Lohnkosten von Ihrer Steuer wieder absetzen können.

Muss man eine professionelle Haushaltshilfe anmelden?

Ja, wenn Sie die Haushaltsreinigung regelmäßig durch eine Reinigungskraft erledigen lassen möchten oder andere Aufgaben in Auftrag geben, müssen sie die Person anmelden, damit es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Zur Anmeldung sind Sie jedoch nur verpflichtet, wenn die- oder derjenige nicht selbstständig tätig oder über einen Dienstleister beschäftigt ist.

Die Tätigkeit muss in Deutschland über eine Berufsgenossenschaft angemeldet werden. In diesem Fall ist die Minijob-Zentrale zuständig. Sie können den Antrag auf einen Mini-Job auch direkt online einreichen.

Fazit

Die professionelle Haushaltshilfe kann sich um alle anfallenden Aufgaben im Haushalt kümmern, vom Putzen über das Kochen bis hin zum Babysitten. Sie fungiert als Unterstützung und die Kosten können bei der Steuer als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die vereinbarten Leistungen vertraglich festgehalten werden. Damit es sich nicht um Schwarzarbeit handelt, muss die Person zudem offiziell angemeldet werden. Dies entfällt, wenn sie über einen Dienstleister beauftragt wird oder selbstständig tätig ist und entsprechende Rechnungen an Sie als Kunde stellt.

Quellen

¹ Institut der deutschen Wirtschaft: Haushaltshilfe putzen meist schwarz; https://www.iwd.de/artikel/haushaltshilfen-putzen-meist-schwarz-539254/ (23.09.2022)

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.