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Entrümpelung

Sperrmüll entsorgen: Was ist Sperrmüll und was nicht?

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 29. September 2022
Lesedauer: 11 Minuten
© MarisaMurillo / istockphoto.com


In Ihrem Keller oder auf dem Dachboden sammeln sich sperrige Dinge und Möbel an, die alles verstopfen, aber nicht in die Mülltonne passen? Da darf dieser Sperrmüll auch gar nicht hin, denn er bedarf oft einer Spezialentsorgung. Wir verraten Ihnen, was für die Sperrmüllabfuhr zum Sperrmüll gehört und welche Gegenstände Sie anderweitig entsorgen müssen, damit Sie keine Probleme bekommen. Denn die falsche oder gar illegale Entsorgung kann teuer werden, die Bußgelder sind hier hoch.

Alles auf einen Blick:

  • Sperrmüll ist besonders sperriger Müll, der nicht im Hausmüll entsorgt werden kann.
  • Auch Farben, technische Geräte etc. können zum Sperrmüll gehören. Sie bedürfen allerdings einer Spezialentsorgung.
  • Die Entsorgung ist in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt, manchmal fallen auch Gebühren an, zum Beispiel für Bauabfall. Selbstanlieferung auf Wertstoffhöfen ist aber meist kostenlos.
  • Sperrmüll darf erst zum angegebenen Zeitpunkt auf die Straße gestellt werden und in der Regel nur in haushaltsüblichen und angemeldeten Mengen.
  • Wenn Sie Sperrmüll illegal entsorgen, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen.

Was ist Sperrmüll und was nicht?

Prinzipiell kann man sagen: Sperrmüll ist privater Abfall, der so sperrig ist, dass er nicht in die normalen Abfallbehälter passt oder diese komplett verstopfen würde. Allerdings gibt es vielerorts Bestimmungen, was die Größe und das Gewicht angeht. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Länge oder Breite nicht mehr als 2,50 Meter sein sollten, das Gewicht 70 Kilogramm nicht übersteigen sollte. Schließlich müssen die Gegenstände für die Mitarbeiter der Abfallentsorgung noch tragbar sein.

Diese Sorte von Abfall wird gesondert behandelt. Dafür melden Sie sich beim Abfallentsorger in Ihrer Gemeinde, stellen die entsprechenden Dinge am vereinbarten Abholtag vor die Tür und sie werden für Sie zum Wertstoffhof gebracht. Darum kümmert sich die ortsansässige Abfallwirtschaft. Alternativ kann das Ausgediente auf einem der ansässigen Wertstoffhöfe oder Recyclinghöfe abgegeben werden.

Wie die Sperrmüllregelung im Einzelnen aussieht und ob Sie zum Beispiel genau angeben müssen, was Sie auf die Straße stellen, damit es von der Sperrmüllabfuhr geholt wirdn, ist von Gemeinde zu Gemeinde und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Zudem gibt es keine allgemeingültige Definition, gerade in Bezug auf elektronische Geräte (E-Schrott) gibt es hier starke Unterschiede.

Was ist Sperrmüll?

  • Matratzen
  • Teppiche
  • Musikinstrumente
  • Spielzeug
  • Wäscheständer
  • Kinderwagen
  • Möbel (zerlegt)
  • Kinderautositze
  • Fahrräder
  • Lattenroste
  • Koffer


Sperrmüll entsorgen – darauf müssen Sie achten

Wie die Sperrmüllabfuhr erfolgt, richtet sich nach den Regelungen in der jeweiligen Gemeinde. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. abholen lassen durch den örtlichen Abfallentsorger
  2. zum Recyclinghof bringen
  3. einen Container für den Sperrmüll bestellen

Wie wird Sperrmüll richtig entsorgt?

Entscheiden Sie sich für die Abholung durch einen Entsorger, stellen Sie den Sperrmüll am Morgen des Abholtages an den Straßenrand und zwar nach dem System, das Ihnen der Entsorger im Vorfeld mitgeteilt hat. In den meisten Städten müssen Sie vorher genau angeben, was am Termin abgeholt werden soll und die Mitarbeiter nehmen auch nur das mit. Vermeiden sollten Sie auf jeden Fall, Ihren Sperrmüll in Säcke oder Kisten zu packen.

Entscheiden Sie sich für die Entsorgung in einem Container, müssen Sie diesen zunächst bei einem Containerdienst bestellen. Sie füllen dann den Sperrmüll ein und lassen den Container wieder abholen. Im Vergleich zur klassischen Sperrmüllentsorgung fallen hier jedoch gesonderte Kosten für den Container sowie für dessen Lieferung, Entsorgung des Inhalts und die Abholung an.

Wo kann ich meinen Sperrmüll noch entsorgen?

Haushaltsübliche Mengen des Sperrmülls können Sie zudem meist kostenlos beim örtlichen Wertstoffhof abgeben. Es reicht normalerweise aus, wenn Sie Ihren Ausweis vorzeigen, damit der Entsorger sicherstellen kann, dass Sie auch wirklich in dem jeweiligen Einzugsgebiet leben. Und wenn Sie ganz nachhaltig sein wollen und die Sachen noch brauchbar sind, dann können Sie diese auch zum Beispiel einem Sozialkaufhaus spenden oder verschenken, statt sie wegzuschmeißen.

Gilt beim Thema Sperrmüll überall das Gleiche?

Zur Abfallvermeidung hat jedes Bundesland sein eigenes Konzept. Das bedeutet, dass die Stadt Bremen beispielsweise etwas anderes unter Sperrmüll verstehen kann als das Land Nordrhein-Westfalen. Deshalb sollten Sie sich vorab immer erkundigen, welche Regelungen angewendet werden und welche Gebühren gegebenenfalls anfallen.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Abholung bei Ihrem Entsorger, welche Dinge unter Sperrmüll fallen und welche nicht und wie viel davon Sie jährlich kostenlos entsorgen dürfen bzw. wie viele kostenlose Entsorgungen pro Jahr durchgeführt werden. Denn auch die Menge ist vielerorts begrenzt. Und achten Sie darauf, dass die Gegenstände gut erreichbar und abtransportierbar sind.

Fehler beim Entsorgen von Sperrmüll

Bei der Entsorgung können einige Fehler entstehen und zwar nicht nur, was die Zusammensetzung angeht, sondern auch den Zeitpunkt, an dem Sie den Müll auf die Straße stellen. 

Was ist kein Sperrmüll?

  • alles, was recycelt werden kann
  • Kühlschränke und andere Kühlgeräte (E-Schrott)
  • Geschirr
  • Altkleider
  • Dämmmaterialien
  • Batterien (Sondermüll)
  • Autoreifen beziehungsweise Auto- oder Motorradteile
  • Spraydosen, Farben und Lacke (Sondermüll)
  • Bauschutt und Gegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden waren wie beispielsweise Wasch- und Toilettenbecken, Duschwannen, Tapeten, Fliesen oder Türen (hierbei handelt es sich um Bauabfälle, die gesondert entsorgt werden müssen)
  • Feuerlöscher
  • Gartenabfälle
  • Sand/Erde
  • Flüssigkeiten wie zum Beispiel Reinigungsmittel
  • Staubsauger
  • Handys und anderer kleiner E-Schrott wie elektronisches Spielzeug
Frau entsorgt alte Batterien in eine grüne Tonne in eine Recyclezentrum
© kzenon / istockphoto.com

Allein die sachgerechte Entsorgung von E-Schrott ist ganz besonders wichtig. Denn in den Geräten sind zahlreiche Werkstoffe, die wiederverwendet werden können und auch unbedingt wiederverwendet werden sollten. Hinzu kommt: Die Umwelt wird zusätzlich geschützt vor gefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Quecksilber. Zwar sind bestimmte Schwermetalle genau wie Flammenschutzmittel in der EU inzwischen verboten, sie können sich aber immer noch in älteren Geräten befinden.

Was ist Sondermüll?
Alles, was giftig sein oder explodieren könnte, ist sogenannter Sondermüll. Dazu gehören Insektenvernichtungsmittel, Pestizide, Laugen, Säuren, Ölhaltiges, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel und Lacke. In machen Städten gibt es ausgewiesene Sondermüll-Mobile, die den brisanten Müll an bestimmten Tagen entgegennehmen. Da dies jeweils unterschiedlich geregelt ist, sollten Sie sich vor Ort erkundigen, zum Beispiel beim nächsten Wertstoffhof in Ihrer Nähe.


Darf ich den Sperrmüll bereits früher rausstellen?

Nein! Achten Sie darauf, die abzuholenden Dinge erst am Tag der Abholung auf die Straße zu stellen. Stellen Sie die Sachen jedoch zu früh raus, können empfindliche Strafen drohen. Dies hängt damit zusammen, dass der Sperrmüll zum einen unnötig die Umwelt verschmutzen und zum anderen eine Gefahr für Passanten darstellen kann. Wie hoch die Strafe ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bußgeldkatalog Ihres Bundeslandes:

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergKleine Gegenstände kosten ab 50 Euro. Wenn Sie mehrere kleine Objekte zu zeitig rausstellen, müssen Sie mit ca. 300 Euro rechnen. Stehen mehr als 200 Kilogramm zu früh auf der Strafe, kann die Strafe bis zu 2.500 Euro betragen.
BayernFür kleine Gegenstände, die zu zeitig rausgestellt werden, fallen ab ca. 80 Euro an. Schon für 100 Kilogramm, die zu zeitig vor der Tür stehen, müssen Sie mit ca. 2.500 Euro Strafe rechnen.
Berlinkeine Angabe
BrandenburgSchon ein einziges Teil kann in Brandenburg 37,50 Euro kosten. Mit bis zu 1.500 Euro müssen Sie rechnen, wenn Sie mehr als 100 Kilogramm zu zeitig rausstellen.
BremenDie Kosten in Bremen liegen zwischen 50 Euro für kleine Objekte bis 2.500 Euro für Sperrmüll von mehr als 100 Kilogramm.
HamburgFür kleine Gegenstände werden in Hamburg 75 Euro fällig. Stellen Sie etwa 100 Kilogramm zu früh raus, kann dies bis zu 2.000 Euro kosten.
HessenIn Hessen liegen die Strafen für zu zeitig rausgestellten Sperrmüll zwischen 50 bis 1.500 Euro.
BrandenburgSchon ein einziges Teil kann in Brandenburg 37,50 Euro kosten. Mit bis zu 1.500 Euro müssen Sie rechnen, wenn Sie mehr als 100 Kilogramm zu zeitig rausstellen.
Mecklenburg-VorpommernBis zu einem Gewicht von 100 kg liegen die Strafgebühren in Mecklenburg-Vorpommern bei 300 bis 500 Euro. Stellen Sie mehr als 100 Kilogramm zu zeitig raus, kostet dies bis zu 5.000 Euro.
NiedersachsenDie Strafgebühren in Niedersachsen liegen zwischen 50 Euro bis 2.500 Euro bei mehr als 100 Kilogramm.
Nordrhein-WestfalenStellen Sie Ihren Sperrmüll in NRW zu zeitig raus, müssen Sie mit Strafen von 50 bis 1.530 Euro rechnen.
Rheinland-PfalzDie Gebühren in Rheinland-Pfalz liegen zwischen 50 Euro bis 2.500 Euro bei mehr als 100 Kilogramm.
SaarlandIm Saarland müssen Sie ebenfalls mit 50 bis 2.500 Euro rechnen, je nachdem, wie viel Sie zu zeitig vor die Tür stellen.
SachsenAuch in Sachsen liegen die Kosten zwischen 50 bis 2.500 Euro, wenn Sie Ihren Sperrmüll zu früh nach draußen bringen.
Sachsen-Anhaltkeine Angabe
Schleswig-HolsteinStellen Sie Ihren Abfall in Schleswig-Holstein zu früh nach draußen, müssen Sie mit Strafen von 50 bis 1.500 Euro rechnen.
ThüringenThüringen berechnet für kleine Mengen bereits ca. 50 Euro. Bei großen Mengen von mehr als 100 kg, die zu früh rausgestellt werden, müssen Sie mit bis zu 2.500 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich meinen Abfall illegal entsorge?

Eigentlich müsste man meinen, dass heutzutage niemand mehr auf die Idee kommt, seinen Müll einfach irgendwo abzulegen. Denn die Probleme, die daraus allein für die Umwelt entstehen, sind leicht nachvollziehbar. Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass plötzlich Autoreifen, Staubsauger oder alte Sofas irgendwo im Wald liegen. Hier greift das Kreislaufwirtschaftsgesetz – wer ordnungswidrig handelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Gleiches gilt übrigens, wenn zum Beispiel Schadstoffe mit in den Abfall geschmuggelt werden wie bei Kühlgeräten oder Leuchtstoffröhren. Allein in Berlin können das bis zu 10.000 Euro sein. Was Sie übrigens auch nicht dürfen: Einfach Ihre eigenen alten Möbel oder alte Fahrräder auf den angemeldeten Sperrmüllberg der Nachbarn legen. Denn die Mitarbeiter der Abfallentsorgung lassen sonst den ganzen Berg stehen und derjenige, der korrekt gehandelt hat, bleibt auf den Kosten für den Schrott möglicherweise sogar sitzen. Wird Ihnen das Vergehen nachgewiesen, können Sie wegen sogenannter Besitzstörung angeklagt werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie Ihren Hausmüll zu fremden Abfällen in die Tonne geben.

Schon gewusst?
Viele kennen das noch aus ihrer Kindheit: das Stöbern in den Sperrmüllcontainern auf der Suche nach Schätzen und besonders gut erhaltenen Gegenständen. Auch heute noch verschwindet das eine oder andere wie von Zauberhand vom Sperrmüllberg. Doch was nachhaltig wirkt, ist leider Diebstahl. Denn wenn man es rechtlich ganz genau nimmt, dann gehört der Müll, sobald er zur Abholung bereitsteht, dem Entsorgungsunternehmen.

Was kostet das Entsorgen?

Wie hoch die Sperrmüllgebühren sind, ist schwer zu beantworten, denn jede Gemeinde oder Stadt legt diese selbst fest. So sind in vielen Gemeinden die Sperrmüllkosten bereits in den Müllentsorgungskosten enthalten, sodass bei haushaltsüblichen Mengen keine gesonderten Gebühren anfallen und der Müll zum Beispiel einmal jährlich mit Termin abgeholt wird. Es gibt auch Gemeinden, bei denen die Entsorgung nur an bestimmten Terminen kostenlos ist. Möchte man darüber hinaus Abfall abholen lassen, bezahlt man dies. Am besten erkundigen Sie sich vor der Anmeldung über die anfallenden Kosten. Fallen Sperrmüllkosten an, liegen diese in der Regel bei 20 bis 50 Euro pro Kubikmeter Müll.

Wenn Sie einen größeren Container brauchen, müssen Sie mit mehreren Hundert Euro rechnen – je nach Region und Größe. Im Preis sind dann aber neben der Miete für längere Zeit auch die Lieferung, die Abholung und die Entsorgung enthalten.



Fazit

Bei Sperrmüll handelt es sich in der Regel um große Haushaltsgegenstände, die nicht in der Mülltonne oder im Müllsack entsorgt werden können und die weder Sondermüll noch Müll für die gelbe Tonne oder Elektroschrott sind. Oder zum Beispiel auch um Möbel, die man nicht so einfach zum nächsten Wertstoffhof bringen kann. In jeder Gemeinde gibt es bezüglich der fachgerechten Entsorgung jedoch andere Regelungen, zum Beispiel zu haushaltsüblichen Mengen oder auch, was die Bußgelder im Falle eines Vergehens betrifft. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrem ortsansässigen Entsorger, welche Regelungen hinsichtlich des Sperrmülls Sie beachten müssen, wie lange es dauert, bis Sie einen Termin zum Abholen erhalten und ob Sie vielleicht sogar einen kleinen Container brauchen. Aber achten Sie darauf: Wenn Sie sperrige Gegenstände abholen lassen, dann sollten Sie diese nicht schon nachts draußen stehen lassen. Denn ein zu frühes Herausstellen kann zum Teil hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.